SLMS wird GmbH

Im August 2014 krönt das Einzelunternehmen Stephan Lucht Medienservice (SLMS) sein 10jähriges Jubiläum mit der Umwandlung in die GmbH. Geschäftsführer ist der Gründer Stephan Lucht, Geschäftssitz weiterhin die Landeshauptstadt München.

STEPHAN LUCHT MEDIENSERVICE ist GMBH

Seit 2004 unterstützt die SLMS GmbH Firmen, Institutionen, Verbände und Privatpersonen bei der Nutzung moderner Medien. In den Bereichen wie Internet oder Digitaldruck steht das Unternehmen bei der Umsetzung verschiedenster Medienbelange zur Seite, um komplexe Bereiche eines Projektes zu realisieren.

Zu den Leistungen der SLMS GmbH gehören Webhosting (HostingPlus), Webseiten-Gestaltung, Google-Ad-Words, Programmierung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Webseiten-Analyse, Newsletter- und Mailingversand, Digitaldruck oder die Endverarbeitung von Unterlagen (Bindungen, Heftungen usw.).

Für die Zukunft plant die SLMS GmbH ihre Leistungen weiter zu entwickeln. Dazu gehört auch das Produkt „HostingPlus“. Für dieses arbeitet das Unternehmen an einer neuen Plattform, die moderne Serviceleistungen und Funktionalitäten bietet. Die Plattform ist für 2015 geplant.

PAPIER vs DIGITAL

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PAPIER vs DIGITAL 21.04.2012

Ein informatives Nachschlagewerk über ein Produkt ist in Deutschland unter vielen Namen bekannt: Handbuch, Gebrauchsanleitung oder Bedienungsanleitung sind nur einige wenige Beispiele. Sie alle dienen dem Zweck der technischen Dokumentation. Der Hersteller liefert wichtige Informationen zur richtigen Verwendung und Behandlung seines Gerätes oder Produktes. Seit Ende der 80iger gilt dies als Hauptleistungspflicht des Verkäufers. 1999 wurde der Umstand, ob es denn nun als tatsächliche Pflicht anzusehen sei, erneut diskutiert und bestätigt (Urt. v.22.12.1999, Az.: VIII ZR 299/98).
Damals blätterte der Verbraucher noch in einem Bündel Papier, heute finden wir unsere Produktinformationen in der digitalen Welt. Manchmal sind sie auf eine CD gebrannt, stecken im Gerät selbst oder können online runter geladen werden. In jedem Fall ist die digitale Bereitstellung nicht nur kostengünstig sondern auch flexibler. Mögliche Updates kommen Hersteller und Verbraucher zu Gute. Bisher gibt es keine einheitliche Rechtssprechung, die festlegt, ob als Papier oder digital. Während bei simplen Produkten eine digitale Anleitung als ausreichend gilt (Urt. v. 28.05.1999, Az.: 13 S 16/98), wird sie bei komplizierten, spezifischen Produkten als mangelhafte Verpflichtung bewertet.

Vielleicht ist es einfach eine Frage des Geschmacks. Solange jede Anleitung in druckbarer Form vorliegt und Sie als Verbraucher einen zuverlässigen Druckpartner finden, dürfte die digitale Betriebsanleitung kein Problem sein. Und wie ist es PAPIER vs DIGITAL.

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