Welttag der Internetzensur

Internetzensur

Die Reporter ohne Grenzen (ROG) haben den 12. März zum WELTTAG DER INTERNETZENSUR erklärt. In diesem Jahr entsperrt ROG zensierte Webseiten aus China, Malaysia, Saudi-Arabien, der Türkei und Vietnam.

Zu Beginn des Internets war das World Wide Web ein Ort der freien Meinungsäußerung. Jede Stimme wurde gehört, ungefiltert, unzensiert, international. Das WWW verband die Menschen weltweit. Doch im Rahmen der Sicherheit begannen irgendwann viele Länder, einzelne Webseiten und Inhalte zu sperren. Auch Deutschland. Alles zum Schutz der Bürger und ihrer Freiheit. Betroffen davon sind vor allem kritische Nachrichtenmedien und unabhängige Informationsquellen.

Mit der Aktion GRENZENLOSES INTERNET protestiert ROG gegen die internationale Internetzensur, die in vielen Staaten extreme Ausmaße annimmt. Zu den entsperrten Webseiten gehören sechs Nachrichten- oder Menschenrechtsportale. Ihre Inhalte stehen im Widerspruch zu den offiziellen Verlautbarungen der jeweiligen Regierungen.

Erfahren Sie, wie das möglich ist?

E-Mail Erfinder verstorben

Erfinder E-Mail

An: Ray Tomlinson

Von: SLMS GmbH

Betreff: Dankeschön E-Mail Erfinder

Lieber Ray,

erinnerst du dich noch an die Zeiten, in denen wir Menschen uns gegenseitig Briefe schrieben? Wir nahmen ein Blatt Papier und einen Stift zur Hand, setzten uns an einen Tisch und schrieben im Schein der Lampe drauf los. Manchmal mussten wir ganze Seiten wieder und wieder schreiben, weil jede Menge Mist herauskam oder sich böse Fehler in unsere Zeilen einschlichen. Als es dann die Schreibmaschinen gab, wurde das Erstellen von Briefen einfacher. Aber den eigentlichen Clou hast du dann geliefert! Ray Tomlinsons geniale Idee. Die E-Post.

Meine Güte. Ist das lange her. 1971. Damals steckten die Computer noch in den Kinderschuhen und du hattest eine verrückte Idee nach der anderen. Weißt du noch, wie du auf das kleine Zeichen @ gekommen bist? In einem Vortrag hast du stundenlang nur darüber gesprochen. Viele hielten dich am Anfang für einen, na ja, sagen wir mal, Verrückten. Briefe verschicken zwischen zwei Computern, die an unterschiedlichen Orten stehen, klang wie Science-Fiction. Das war die Geburtsstunde der E-Mail. Als deine Idee in die Tat umgesetzt wurde, hast du dich schon wieder mit anderen Dingen beschäftigt.

Das waren Zeiten.
Um so schlimmer, dass wir von dir lesen müssen, du seist gestorben.
Das können wir gar nicht glauben. Ist das wieder einer deiner schrägen Einfälle? Was hast du denn im Sinn? Ein geheimes Projekt ohne ein Zurück? Arbeitest du für die ganz Großen und bist untergetaucht? Oder wolltest du endlich deinen wohl verdienten Ruhestand genießen. Ganz ohne die Nachfragen von Kollegen und neugierigen Journalisten?

Du machst das richtig, Ray Tomlinson! Wo auch immer es dich hinverschlagen hat, genieß die Zeit dort und erinnere dich ab und zu mal an uns. Wir denken nämlich gern an dich und deine Computergespinste.

In diesem Sinne: Alles Gute!

Deine SLMS GmbH

PS: Antworte auf die E-Mail besser nicht. Du weißt ja: Die Welt liest mit.

Weitere Information zum E-Mail Erfinder findest du auch auf Wikipedia.

E-Mail Erfinder Ray Tomlinson verstorben

Erfinder E-Mail

An: Ray Tomlinson

Von: SLMS GmbH

Betreff: Dankeschön

Lieber Ray,

erinnerst du dich noch an die Zeiten, in denen wir Menschen uns gegenseitig Briefe schrieben? Wir nahmen ein Blatt Papier und einen Stift zur Hand, setzten uns an einen Tisch und schrieben im Schein der Lampe drauf los. Manchmal mussten wir ganze Seiten wieder und wieder schreiben, weil jede Menge Mist herauskam oder sich böse Fehler in unsere Zeilen einschlichen. Als es dann die Schreibmaschinen gab, wurde das Erstellen von Briefen einfacher. Aber den eigentlichen Clou hast du dann geliefert! Ray Tomlinsons geniale Idee. Die E-Post.

Meine Güte. Ist das lange her. 1971. Damals steckten die Computer noch in den Kinderschuhen und du hattest eine verrückte Idee nach der anderen. Weißt du noch, wie du auf das kleine Zeichen @ gekommen bist? In einem Vortrag hast du stundenlang nur darüber gesprochen. Viele hielten dich am Anfang für einen, na ja, sagen wir mal, Verrückten. Briefe verschicken zwischen zwei Computern, die an unterschiedlichen Orten stehen, klang wie Science-Fiction. Das war die Geburtsstunde der E-Mail. Als deine Idee in die Tat umgesetzt wurde, hast du dich schon wieder mit anderen Dingen beschäftigt.

Das waren Zeiten.
Um so schlimmer, dass wir von dir lesen müssen, du seist gestorben.
Das können wir gar nicht glauben. Ist das wieder einer deiner schrägen Einfälle? Was hast du denn im Sinn? Ein geheimes Projekt ohne ein Zurück? Arbeitest du für die ganz Großen und bist untergetaucht? Oder wolltest du endlich deinen wohl verdienten Ruhestand genießen. Ganz ohne die Nachfragen von Kollegen und neugierigen Journalisten?

Du machst das richtig, Ray Tomlinson! Wo auch immer es dich hinverschlagen hat, genieß die Zeit dort und erinnere dich ab und zu mal an uns. Wir denken nämlich gern an dich und deine Computergespinste.

In diesem Sinne: Alles Gute!

Deine SLMS GmbH

PS: Antworte auf die E-Mail besser nicht. Du weißt ja: Die Welt liest mit.

DREIDIMENSIONAL – 3d druck

Dreidimensionale Erlebnisse – egal welcher Natur – begeistern die Menschen seit jeher. Ende der 40iger steckte das Kino dank der neuen Erfindung Fernsehen in der Krise und die Filmindustrie experimentierte nur so mit Ideen. Eine davon war die Vision eines Kinospektakels in 3D.
Der erste echte Cinemascope-Film in 3D war DER SCHATZ DER BALEAREN (SEPTEMBER STORM) vom amerikanischen Regisseur Byron Haskin. Zu dieser Zeit, im Jahr 1960,  war 3D inzwischen schon längst wieder ein alter Hut, der Film trotz 3D-Technik ein Flop.

Bereits seit einigen Jahren erlebt die Dreidimensionalität eine Renaissance, ob im Kino, im Fernsehen, auf dem Handy oder im Alltag. Fantastisch anzusehen sind auch 3D Drucke. Sie entstehen komplett computergesteuert. Einstmals wurden an 3D-Druckern ausschließlich Prototypen oder Dinge hergestellt, die man nur in kleinen Auflagen anfertigen wollte. Heute produzieren wir Figuren, Bilder, ganze Welten und jede Menge Fantasien.

Eine Firma, welche die Dienstleistung 3D-Druck in seiner vielseitigen Form anbietet, ist SHAPEWAYS. Dort können digitale 3D-Modelle hochgeladen und zum 3D-Druck freigegeben werden. Was das Medium und die Firma SHAPEWAYS so besonders macht, zeigt der folgende Beitrag.

                         

3d Druck

FACEBOOK AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB-Meldung Facebook by SLMS.de

Kennen Sie auch so eine Meldung?
Haben Ihnen Freunde geraten, genau sovwas auf Ihrer FACEBOOK-Seite zu veröffentlichen?
Wider der allgemeinen Auffassung, Sie würden damit Ihre veröffentlichten In- halte schützen, bringen Ihnen solche AGB-Erklärungen überhaupt nichts. Nur wenn FACEBOOK dieses Postings als Erklärungen rechtlich anerkennt, wären sie auch gültig.

Tatsächlich weist FACEBOOK immer wieder darauf hin, dass sich seine AGB’s ändern und User umfassende Nutzungsrechte an ihren eingestellten Inhalten einräumen.
Das passt Ihnen gar nicht?
Nun, dann haben Sie jederzeit die freie Wahl ohne Einschränkungen Ihr Benutzerkonto einfach zu löschen und somit wieder uneingeschränkter Rechteinhaber Ihrer Inhalte zu sein. Besser, Sie laden einfach keine privaten Inhalte hoch, um eine ungewollte Verbreitung oder Nutzung dieser zu vermeiden.
Aber darum geht es doch, oder?
Sie WOLLEN Fotos und Filme mit dem Rest der Welt teilen, oder etwa nicht?

Inhalte, von denen hier die Rede ist, werden als USER GENERATED CONTENT bezeichnet. Die Diskussion um den Schutz dieser wird immer brisanter. Als USER GENERATED CONTENT definieren sich Medieninhalte im Internet wie Fotos, Videos oder Musiken. Sie sind der Stoff aus denen Plattformen wie FACEBOOK, YOUTUBE oder PINTEREST gemacht sind. Dafür lassen sie sich in ihren AGBs umfassende Nutzungsrechte von Ihnen einräumen.
Ist das überhaupt eine faire Abmachung?
Grundsätzlich sind Vertragspartner immer dazu in der Lage, ihre Geschäftsbeziehungen selbst zu regeln. Klauseln und Inhalte der immer wichtiger werdenden AGBs sind also in der Regel Verhandlungssache und hängen von der Verhandlungsmacht aller Beteiligten ab.
Was ist aber Verhandlungsmacht?
Kurz gesagt, sie drückt das Maß Ihrer Verhandlungs-Überlegenheit gegenüber der anderen Seite aus. Eine Begrenzung dieser durch die Seite mit der größeren Verhandlungsmacht ist nur dann unzulässig, wenn Klauseln in den AGBs „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, unwirksam, sind.“ (BGB, § 307)

Das alles hört sich sehr kompliziert und rechtlich undurchsichtig für Sie an?
Verständlich.
Damit wollen Sie sich, wie viele andere auch, nicht auseinandersetzen müssen.
Trotzdem sollten Sie hin und wieder AGBs, die Sie auf Plattformen im Internet unkritisch akzeptieren, genauer lesen, vor allem bei FACEBOOK!
Fakt ist also, dass ein Weiterposten eines wie oben links dargestellten Einspruches in Form eines Textes, nichts absichert, so lange ihn FACEBOOK:
1. nicht zur Kenntnis nimmt,
2. nicht offiziell, rechtlich akzeptiert.
Was können Sie also tun?

Wie wäre es, wenn Sie FACEBOOK-Gründer Mark Zuckerberg eine Nachricht mit Ihrem Anliegen schicken? Das kostet Sie im Moment 100$. Sie sind nicht mit ihm befreundet, wissen Sie. FACEBOOK testet nämlich grade ein neuen Service: Das kostenpflichtige Verschicken von Nachrichten an Nichtfreunde.
Besser, Sie lassen es!
Rausgeschmissenes Geld.
Denn sind wir mal ehrlich: Interessiert sich Mark Zuckerberg für einen individuellen Schutz von Nutzerdaten, die seine User bisher bereit- und freiwillig hochgeladen haben?
Wenn doch, hätte er dann nicht schon in der Vergangenheit, aufgrund vieler Proteste und der Kritik verschiedenster Gruppen, etwas unternommen?
Unser Vorschlag, wenn Sie wirklich etwas gegen die Weiternutzung Ihrer Daten unternehmen wollen: Löschen Sie einfach alle Inhalte.
Fotos – weg.
Filmchen – weg.
Was bleibt ist eine blanko Timeline mit ein paar Postings.
Langweilig, oder?
Millionen öder, ausschließlich beschriebener Timelines – DAS müssten den großen Facebook-König interessieren!

MEHR INFOS zur kostenpflichtigen  NACHRICHT an NICHTFREUNDE

SPIEL TRIFFT COMPUTER – Tennis for two

SPIEL TRIFFT COMPUTER _ DIE REISE DER DIGITALEN SPIELE – Tennis for two

Am Tag der Offenen Tür des Kernforschungszentrums “Brookhaven National Laboratory” präsentierte der Physiker William Higinbotham 1958 in einer dafür vorgesehenen Turnhalle das wohl erste Computerspiel der Welt: TENNIS FOR TWO.
Higinbotham stellte dafür einen Analogcomputer und ein kleines Oszilloskop bereit. Bedient wurde das Spiel über zwei kleine Steuerarmaturen in Form silberner Kästen. Das Drücken des darauf befindlichen Knopfes ermöglichte das Schlagen des Balles, ein grober, runder Griff beeinflusste den Winkel.

1962 folgte SPACE WAR, das sich als tatsächlich erstes wahres Computerspiel versteht. Seine Erfinder Wayne Witanen, J. Martin Graetz und Steve Russel müssen unglaublich stolz gewesen sein. Es war für den PDP-1 (Programmed Data Processor) entwickelt worden und verbrauchte 9 KB. Der PDP-1 war der erste Mini-Computer, obwohl diese Bezeichnung nichts mit seinem Äußeren zu tun hat. Wer einen PDP-1 gesehen hat, weiß, dass er ein wahrer Riese war. Erfunden wurde er 1960 von der Firma DEC. Zu seiner Zeit war er das Modernste des Modernen.
In dem Spiel SPACE WAR konnte man zwei Raumschiffe die Sonne umkreisen lassen. Ziel war es, das gegnerische Raumschiff abzuschießen oder in die Sonne zu stürzen. Problem: Das Gravitationsfeld der Sonne zog alles an: Raumschiffe und abgefeuerte Geschosse.

ODYSSEY. So lautet der Name der ersten Spielkonsole für den Heimbedarf, für welche 1968 zum ersten Mal ein Videospielpatent vergeben wurde. Sie erschien allerdings erst 1972 auf dem Markt, obwohl ihr Erfinder Ralf Baer mit Hilfe von Bob Tremblay bereits 1968 einen Prototyp entwickelt hatte. ODYSSEY bot eine kleine amüsante Auswahl diverser Spiele.

1972 gründeten Nolan Bushnell und Ted Dabney am 27. Juni ihre Firma ATARI. Ihnen verdanken wir PONG. Zwei dünne Balken, rechts und links, müssen immer und immer wieder einen Ball treffen. Keep it simpel, dachten sich die Erfinder. In kürzester Zeit lancierte PONG zum populärsten Videospiel der 70iger und vieler Generationen danach. PONG ist aber nicht das einzige Erfolgsspiel von ATARI. Kluge Köpfe wie z. B. Steve Jobs entwickelten weitere Spielabenteuer wie BREAKOUT, TANK oder SHARK JAWS. Letzteres punktete mit den ersten animierten Spielfiguren.

1976 sorgte DEATH RACE 2000 für Aufsehen. Nach diversen Neuentwicklungen in Sachen Hardware und Spielgestaltung, brach eine Diskussion über Gewalt in Computerspielen aus. Ziel in DEATH RACE 2000 war es möglichst viele Strichmännchen mit dem Auto zu überfahren. Obwohl die Figuren nicht menschenähnlich erschienen, zerriss die Presse das Spiel. Konsolenfans schien das jedoch nicht abzuhalten. Auch dieses Spiel wurde ein Renner.

1979 wurde die Spielewelt erneut aufgewühlt. ULTIMA erschien. Der Vorreiter eines jeden Rollenspiels bestach mit seinen innovativen Ideen, die nie langweilten und immer überraschten. Noch heute kann man ULTIMA spielen, hauptsächlich online. Figuren, Szenerie und Themen sind nach wie vor brisant und es lohnt sich, einen Abstecher in die ULTIMA WELT zu unternehmen.

Jeder kennt den PAC-MAN. 1980 war sein Jahr. Er bot eine willkommene Alternative zu den Baller- und Rollenspielen. Der PAC-MAN war die amerikanische Version des japanischen PUCK-MAN. Der Titel entsprang aus der japanischen Lautmalerei PAKU PAKU. Das bedeutet auf Deutsch ungefähr “wiederholt den Mund öffnen und schließen”. Die japanische Lautmalerei hat eine lange Tradition und dient den Kindern bei der Findung einer richtigen Aussprache. Da den Amerikanern allerdings PUCK zu sehr nach FUCK klang, änderte man den Namen. Im Spiel frisst sich der PAC-MAN auf der Flucht vor Gespenstern durch unzählige Labyrinthe. Wieder mal simpel. Vielleicht hat es das Spiel deswegen bis heute als KULT überlebt.

1981 tauchte nicht nur der erste richtigen Computer auf, sondern auch ein Gorilla in der Spielewelt. Startschuss für DONKEY KONG. Das erste erfolgreiche Spiel der Firma NINENTENDO, die bald mit SUPER MARIO, POKÉMON und ZELDA auftrumpfen würde. Das Spiel begründete ein neues Genre: Jump’n’Runs.

1989 kommt NINTENDO dann mit einem kleinen handlichen Gerät daher. Der kleine Bursche nennt sich GAMEBOY und verhilft einem anderen Spiel zum Kultstatus. TETRIS. Es wurde 1984 von dem russischen Programmierer Alexei Paschitnow entwickelt. So richtig bekannt machte es die Auslieferung der GAMEBOYs.

1993 erfuhren weltweit Computerspieler eine Sensation. Der Ego-Shooter DOOM platzte auf dem Markt. Ein 3D-Game der Superlative. Es läutete nicht nur eine neue Zeit für die Spiele-Welt ein, sondern auch ein ständiges Wettrennen der Spiele-Hersteller. Ab sofort wollten die Games echter, brillanter, innovativer und einzigartiger sein. In Deutschland geriet DOOM zunächst unter Beschuss und schließlich unter Verschluss. Aufgrund der Brutalitäten wurde es für erstmal zurückgehalten und galt als jugendgefährdend. Bis heute gibt es in Sachen Ego-Shooter hitzige Diskussionen.

1995 erscheint abermals eine neue Generation der Spielkonsolen. PLAYSTATION – dein Platz zum Spielen. Obwohl die Spielkonsole von Anfang an ein voller Erfolg zu sein schien, stellte der Hersteller mit der dritten Version 2006 die Produktion ein. Geblieben ist ihr Ruhm, denn SONY schaffte es damals den langjährigen Marktführer und Konkurrenten NINTENDO von seinem Thron zu stürzen.

Bis heute hält sich die Nachfrage nach der Playstation III. Gefolgt sind ihr die Wii 2 und die X-BOX. Auch online finden sich viele Gamer und frönen ihrer Lust nach Spielen jeder Art. Ob auf dem Handy, dem Rechner, der Spielkonsole oder auf dem Brett – Spiele sind hin und wieder unterhaltsame Ablenkungen. Bestenfalls killen sie die Langeweile und dann heißt es GAME OVER.

PAPIER vs DIGITAL

Artikel für Artikel.
Hintergründe & Neuheiten.
Wir informieren, berichten und klären auf.

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PAPIER vs DIGITAL 21.04.2012

Ein informatives Nachschlagewerk über ein Produkt ist in Deutschland unter vielen Namen bekannt: Handbuch, Gebrauchsanleitung oder Bedienungsanleitung sind nur einige wenige Beispiele. Sie alle dienen dem Zweck der technischen Dokumentation. Der Hersteller liefert wichtige Informationen zur richtigen Verwendung und Behandlung seines Gerätes oder Produktes. Seit Ende der 80iger gilt dies als Hauptleistungspflicht des Verkäufers. 1999 wurde der Umstand, ob es denn nun als tatsächliche Pflicht anzusehen sei, erneut diskutiert und bestätigt (Urt. v.22.12.1999, Az.: VIII ZR 299/98).
Damals blätterte der Verbraucher noch in einem Bündel Papier, heute finden wir unsere Produktinformationen in der digitalen Welt. Manchmal sind sie auf eine CD gebrannt, stecken im Gerät selbst oder können online runter geladen werden. In jedem Fall ist die digitale Bereitstellung nicht nur kostengünstig sondern auch flexibler. Mögliche Updates kommen Hersteller und Verbraucher zu Gute. Bisher gibt es keine einheitliche Rechtssprechung, die festlegt, ob als Papier oder digital. Während bei simplen Produkten eine digitale Anleitung als ausreichend gilt (Urt. v. 28.05.1999, Az.: 13 S 16/98), wird sie bei komplizierten, spezifischen Produkten als mangelhafte Verpflichtung bewertet.

Vielleicht ist es einfach eine Frage des Geschmacks. Solange jede Anleitung in druckbarer Form vorliegt und Sie als Verbraucher einen zuverlässigen Druckpartner finden, dürfte die digitale Betriebsanleitung kein Problem sein. Und wie ist es PAPIER vs DIGITAL.

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